Gender Pay Gap – Wie ist ihr Unternehmen aufgestellt?
Im letzten Jahr schlugen die Wellen in zahlreichen (Fach-)Medien und sozialen Netzwerken hoch, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Februar entschieden hatte, dass es zur Rechtfertigung eines höheren Gehalts eines Arbeitnehmers gegenüber einer vergleichbaren Kollegin nicht allein ausreiche, dass er “besser verhandelt” habe. Das Gericht gewährte der Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Nachzahlung einer Differenzvergütung.
Am 06.06.2023 ist die EU-Entgelttransparenz-Richtline in Kraft getreten, die auch der Bundesgesetzgeber bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umsetzen muss. Durch die Stärkung der Entgelttransparenz soll die Entgeltgleichheit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sichergestellt werden.
Arbeitgeber sollten sich nicht nur frühzeitig mit den europarechtlichen Regelungen auseinandersetzen, sondern auch angesichts der bereits geltenden nationalen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung Vergütungsregeln vor allem unter dem Gesichtspunkt möglicher Ungleichbehandlungen kritisch in den Blick nehmen.
In unseren Work-Shop wird Her Dr. Müller-Boruttau die wesentlichen Aspekte der Entgeltgestaltung, die aktuelle Rechtsprechung hierzu sowie die Inhalte der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie erläutern und Ihnen Hinweise zur Gestaltung von Vergütungsordnungen geben.
Referenten:
Dr. Dietmar Müller-Boruttau –
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ADVANT Beiten Rechtsanwaltsgesellschaft
Diese Veranstaltung wird begleitet durch Kaffee, Tee und Snacks.
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